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   BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 18.97   

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https://dejure.org/1998,3390
BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 18.97 (https://dejure.org/1998,3390)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1998 - 2 C 18.97 (https://dejure.org/1998,3390)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - 2 C 18.97 (https://dejure.org/1998,3390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Rente auf Versorgungsbezüge - Rentenanrechnung - Anrechnungsfreier Rententeil aufgrund freiwilliger Beiträge - Berücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung bei der Berechnung des Witwengeld

  • Judicialis

    BeamtVG § 55 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 55 Abs. 4
    Beamtenversorgungsrecht - Anrechnung einer Rente auf Versorgungsbezüge; Rentenanrechnung, anrechnungsfreier Rententeil aufgrund freiwilliger Beiträge; Berücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung bei der Berechnung des Witwengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 576 (Ls.)
  • DVBl 1998, 644
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88

    Rechtenversicherungsträger - Rentenbescheid - Rentenversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 18.97
    Hierdurch wird die Maßgeblichkeit des Rentenbescheides, insbesondere des neuen Rentenbescheides, für die Höhe und Berechnung der anzurechnenden Rente einschließlich der zugrundeliegenden Merkmale und deren rentenrechtlicher Qualifizierung (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - m.w.N.) nicht in Frage gestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1997 - 6 A 1644/96

    Besitzstandsrente; Ruhensberechung; Anteil

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 18.97
    BVerwG 2 C 18.97 OVG 6 A 1644/96.
  • OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger nicht verlangen kann, dass seine gesamte Rente wie ein Rententeil, der auf freiwilligen Beitragsleistungen beruht, behandelt wird und insgesamt anrechnungsfrei bleibt, weil es sich bei dem Begriff "Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge" um eine nach Rentenrecht zu bestimmende Terminologie handelt, für den die Festsetzungen im Rentenbescheid maßgeblich und verbindlich sind (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 21.02.1991 - 2 C 32/88 - Rn. 14, juris; Urteil vom 19.02.1998 - 2 C 18/97 - Rn. 14, juris; BayVGH, Urteil vom 01.04.2015 - 3 BV 13.49 - Rn. 16, juris; OVG NW, Urteil vom 12.04.2002 - 1 A 192/00 - Rn. 12, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - 6 A 965/11

    Anspruch eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz

    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats zu Recht darauf abgestellt, dass der Kläger gerade nicht darauf vertrauen konnte, das beklagte Land werde keine neue Höchstaltersregelung treffen oder jedenfalls all diejenigen in das Beamtenverhältnis übernehmen, die mit ihrer Antragstellung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.97 -) profitieren wollten.
  • VG Gelsenkirchen, 26.10.1999 - 12 K 3263/98

    Versorgungsbezüge; Ruhen; Erwerbsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeitsrente

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19: Februar 1998 - 2 C 18.97 - ZBR 1998, 282; Urteil vom 21. Februar 1991 -2 C 32.88 -, ZBR 1991,.348, Urteil vom 28. April 1983.- 2 C 26.81 - ZBR 1984, 316; vgl. auch OVG NW, Urteil vom 18. Oktober 1993 -12 A 2638/91 - Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ESC III 1.3 Nr. 15.
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